Auerhuhn Schwarzwald Patenschaf

VwV Naturnahe Waldwirtschaft


Was ist die VwV NWW?

Mit dem Ende Juni veröffentlichtlichten Förderinstrument "Naturnahe Waldwirtschaft" (VwV NWW) Teil E können Auerhuhn-Pflegemaßnahmen (ab Punkt 8.6.6) gefördert werden.
Damit gibt es nun ein Instrument, mit welchem zahlreiche Lebensräume für Auerhühner im Privat- und Kommunalwald geschaffen oder aufgewertet werden können.

Eine Übersicht der Fördertatbestände

8.6.6.1.1 Habitatpflege-Maßnahmen in Jungbeständen 1000 €/ha

8.6.6.1.2 Habitatpflege-Maßnahmen in Durchforstungsbeständen: 500 €/ha

8.6.6.1.3 Schaffen von Freiflächen in Durchforstungsbeständen: 3000 €/ha

8.6.6.1.4 Pflege von Freiflächen: nachgewiesene Nettokosten bis max. 2500 €/ha

8.6.6.1.5 Freiräumen von Schlagabraum in Kombination mit 1. oder 2.: 200 €/ha Durchforstung bzw. 300€/ha Jungbestandspflege

8.6.6.1.6 Spezielle Pflegemaßnahmen*: nachgewiesene Nettokosten bis max. 1500 €/ha

Eine detailierte Präsentation zu den Fördertatbeständen und deren Anwendung ist hier zu finden

In der Verwaltungsvorschrift NWW 8.6.6.1 heißt es:

Ziel der Förderung ist die Erhaltung des Auerhuhns durch die Entwicklung und Pflege von geeigneten Auerhuhn-Lebensräumen. In Auerhuhn-Lebensräumen sollen Pflegeflächen bearbeitet werden, um perspektivisch sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse im Bereich der Auerhuhn-Lebensräume
– mindestens zehn vom Hundert Freiflächen mit einer Zielgröße von circa 0,05 bis 1,0 Hektar und
– mindestens 20 vom Hundert lichte Waldstrukturen mit einem Überschirmungsgrad von maximal 70 vom Hundert mit ausreichender, artgerechter Bodenvegetation vorhanden sind.

Weiterführende Informationen

An wen richtet sich das Programm?


Zuwendungsfähig sind auerhuhnrelevante Flächen nach dem jeweils gültigen Flächenkonzept des Aktionsplans Auerhuhn, innerhalb der Vorrangflächen und im Bereich von Trittsteinen. Das Flächenkonzept des Aktionsplans Auerhuhn ist im Förderwegweiser Baden-Württemberg zu finden.

Wie helfen wir?

Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit den Waldbesitzenden Maßnahmen zu entwickeln, die einerseits dem Auerhuhn sofort zugutekommen und andererseits deren Umsetzung so unbürokratisch und unkompliziert wie möglich zu realisieren. Die Pflege von Auerhuhnhabitaten muss dabei nicht teuer sein und lässt sich gut in den forstlichen Alltag integrieren. Um die Schwelle für Waldbesitzende darüber hinaus möglichst niedrig zu halten, liefern wir eine kostenlose Beratung in Sachen Förderung und Waldvertragsnaturschutz.

Wir bieten für alle kommunalen und privaten Waldbesitzenden die fachliche Begleitung bei allen, nicht hoheitlichen, Förderschritten bei der Entwicklung bzw. Erhaltung von Auerhuhn-Lebensräumen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) an.

Gerne prüfen wir im Vorfeld unverbindlich geeignete Flächen in Ihrem Wald, bzw. ob diese innerhalb der Förderkulisse liegen. Gemeinsam und in enger Absprache mit dem Waldbesitzenden übernehmen wir dann die fachliche Begutachtung, formulieren geeignete Maßnahmen und die für die Förderung nach der VwV NWW benötigte Projektbeschreibung. Auch stehen wir in der Kommunikation mit den Genehmigungsbehörden zur Verfügung.

Diese Dienstleistung erfolgt kostenfrei, das diese über eine Landesförderung abgedeckt ist.

Bei Interesse einfach unverbindlich anfragen:
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