Du hast Wald?
Das Förderinstrument VwV NWW bietet die finanzielle Förderung für den Erhalt und die Gestaltung von Auerhuhnlebensräumen
Kostenlose Begleitung
Wir begleiten dich während des gesamten Förderverfahrens
- Identifikation geeigneter Waldflächen
- Erörterung geeigneter Pflegemaßnahmen
- Erstellung Projektplan und Antragsstellung
Vereinbare unverbindlich einen Vor-Ort-Termin mit einem Mitarbeiter unseres Habitatpflegeteams
Habitatgestaltung für das Auerhuhn
In der Verwaltungsvorschrift NWW 8.6.6.1 heißt es:
Ziel
der Förderung ist die Erhaltung des Auerhuhns durch die Entwicklung und
Pflege von geeigneten Auerhuhn-Lebensräumen. In Auerhuhn-Lebensräumen
sollen Pflegeflächen bearbeitet werden, um perspektivisch
sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen
Verhältnisse im Bereich der Auerhuhn-Lebensräume
– mindestens zehn vom Hundert Freiflächen mit einer Zielgröße von circa 0,05 bis 1,0 Hektar und
–
mindestens 20 vom Hundert lichte Waldstrukturen mit einem
Überschirmungsgrad von maximal 70 vom Hundert mit ausreichender,
artgerechter Bodenvegetation vorhanden sind.
An wen richtet sich das Programm?
Zuwendungsfähig sind
auerhuhnrelevante Flächen nach dem jeweils gültigen Flächenkonzept des
Aktionsplans Auerhuhn, innerhalb der Vorrangflächen und im Bereich von
Trittsteinen. Das Flächenkonzept des Aktionsplans Auerhuhn ist im
Förderwegweiser Baden-Württemberg zu finden.
Wir bieten für alle kommunalen und privaten Waldbesitzenden die fachliche Begleitung bei allen, nicht hoheitlichen, Förderschritten bei der Entwicklung bzw. Erhaltung von Auerhuhn-Lebensräumen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) an.
Wie helfen wir?
Unser Anspruch ist
es, gemeinsam mit den Waldbesitzenden Maßnahmen zu
entwickeln, die einerseits dem Auerhuhn sofort zugutekommen und
andererseits deren Umsetzung so unbürokratisch und unkompliziert wie
möglich
zu realisieren. Die Pflege von Auerhuhnhabitaten muss dabei
nicht teuer sein und lässt sich gut in den forstlichen Alltag
integrieren. Um die Schwelle für Waldbesitzende darüber hinaus möglichst
niedrig zu halten, liefern wir eine kostenlose Beratung in Sachen
Förderung und Waldvertragsnaturschutz.
Gerne prüfen wir im Vorfeld unverbindlich geeignete Flächen in Ihrem
Wald, bzw. ob diese innerhalb der Förderkulisse liegen. Gemeinsam und in
enger Absprache mit dem Waldbesitzenden übernehmen wir dann die fachliche
Begutachtung, formulieren geeignete Maßnahmen und die für die Förderung
nach der VwV NWW benötigte Projektbeschreibung. Auch stehen wir in der
Kommunikation mit den Genehmigungsbehörden zur Verfügung.
Diese Dienstleistung erfolgt kostenfrei, das diese über eine Landesförderung abgedeckt ist.
Bei Interesse einfach unverbindlich anfragen:
Kontakt
Eine Übersicht der Fördertatbestände
8.6.6.1.1 Habitatpflege-Maßnahmen in Jungbeständen 1000 €/ha
8.6.6.1.2 Habitatpflege-Maßnahmen in Durchforstungsbeständen: 500 €/ha
8.6.6.1.3 Schaffen von Freiflächen in Durchforstungsbeständen: 3000 €/ha
8.6.6.1.4 Pflege von Freiflächen: nachgewiesene Nettokosten bis max. 2500 €/ha
8.6.6.1.5 Freiräumen von Schlagabraum in Kombination mit 1. oder 2.: 200 €/ha Durchforstung bzw. 300€/ha Jungbestandspflege
8.6.6.1.6 Spezielle Pflegemaßnahmen*: nachgewiesene Nettokosten bis max. 1500 €/ha
Eine detailierte Präsentation zu den Fördertatbeständen und deren Anwendung ist hier zu finden