Habitatpflege

Veröffentlichung Förderinstrument

10. Juli 2023

Mit dem Ende Juni veröffentlichtlichten Förderinstrument "Naturnahe Waldwirtschaft Teil E" können Auerhuhn-Pflegemaßnahmen (ab Punkt 8.6.6) gefördert werden.

Damit gibt es nun ein Instrument, mit welchem zahlreiche Lebensräume für Auerhühner geschaffen oder aufgewertet werden können.

Wir, der Auerhuhn im Schwarzwald e.V., bieten Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen.

In der Verwaltungsvorschrift NWW 8.6.6.1 heißt es:


Ziel der Förderung ist die Erhaltung des Auerhuhns durch die Entwicklung und Pflege von geeigneten Auerhuhn-Lebensräumen. In Auerhuhn-Lebensräumen sollen Pflegeflächen bearbeitet werden, um perspektivisch sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse im Bereich der Auerhuhn-Lebensräume
– mindestens zehn vom Hundert Freiflächen mit einer Zielgröße von circa 0,05 bis 1,0 Hektar und
– mindestens 20 vom Hundert lichte Waldstrukturen mit einem Überschirmungsgrad von maximal 70 vom Hundert mit ausreichender, artgerechter Bodenvegetation vorhanden sind.

Zuwendungsfähig sind auerhuhnrelevante Flächen nach dem jeweils gültigen Flächenkonzept des Aktionsplans Auerhuhn, innerhalb der Vorrangflächen und im Bereich von Trittsteinen. Das Flächenkonzept des Aktionsplans Auerhuhn ist im Förderwegweiser Baden-Württemberg zu finden.

Weiterführende Informationen gibt es hier: https://www.landesrecht-bw.de/...